Unsere Preise und Konditionen entnehmen Sie bitte der Auflistung.
Achten Sie auch auf unsere aktuellen Angebote auf Traum-Ferienwohnungen.
Ostseebad Wustrow erhebt eine Kurtaxe. Wir sind verpflichtet diese gesondert abzurechnen.
Ferienwohnungen Typ I | Preis/Nacht |
Saison A | 100,--€ |
Saison B | 75,--€ |
Saison C | 75,--€ |
Ferienwohnungen Typ II | Preis/Nacht |
Saison A | ab 120,--€ |
Saison B | ab 80,--€ |
Saison C | ab 80,--€ |
Saison |
Mindestaufenthalt |
Saison A: | ||
15.06. - 14.09. |
mind. 14 Nächte (nach Absprache ggf. auch 7 Tage möglich) |
|
19.12. - 05.01. | mind. 7 Nächte | |
Saison B: |
||
01.04. - 14.06. | mind. 5 Nächte | |
15.09. - 31.10. | mind. 5 Nächte | |
Saison C: |
||
01.11. - 18.12. | mind. 7 Nächte | |
06.01. - 31.03. | mind. 7 Nächte |
Zusätzliche Optionen | Preis | |
Endreinigung Typ I (einmalig) Endreinigung Typ II (einmalig) |
65,00€ 90,00€ |
|
Zustellbett und Hochstuhl nur fürs Baby (pro Nacht) |
10,00€ |
Rufen Sie uns an unter +49 173 2077432 oder fragen Sie Ihre Reservierung online an über unseren Email-Kontakt:
info@fewo-fischland.de
1. Zahlungsweise
Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung zu zahlen.
Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Mietbeginn auf das gleiche Konto zu zahlen.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 30 Tage,
ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen.
Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den
Vertrag ohne weitere Gründe zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
2. Schlüsselübergabe
Die Übergabe des Mietobjektes erfolgt nur nach telefonischer Absprache (ca. 2 Tage vor Anreise)
mit Frau Antje Barck unter Telefon:
Am Anreisetag steht dem Mieter die bestellte Unterkunft ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüssel-
übergabe erfolgt, soweit nicht anders vereinbart ist, zwischen 15.00 und 16.00 Uhr.
Am Abreisetag muss die Unterkunft bis 10.00 Uhr geräumt sein.
3. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist, auch bei telefonischer Buchung, der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so ist der Vermieter gemäß § 651ff BGB, berechtigt,
als Entschädigung folgende pauschalisierte Rücktrittsgebühren zu berechnen:
bis 50 Tage vor Reiseantritt EUR 50,-
bis 35. Tag vor Reiseantritt 30%
bis 21. Tag vor Reiseantritt 60%
bis 14. Tag vor Reiseantritt 90%
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 100%
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Der Vertrag ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf Dritte übertragbar.
4. Haftung und Pflichten des Mieters
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.
Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Mängel, die bei Übernahme und/oder
während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu
beanstandenden Punkte nicht zu.
Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet. Nichtraucherobjekt! Das Rauchen ist im Haus und auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Das errichten einer offenen Feuerstelle ist untersagt.
Eine Mehrbelegung über die im Vertrag angegebene Personenanzahl hinaus ist nicht
gestattet. Das Empfangen von Besuch ist nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt.
Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus.
Eine Verletzung der Hausordnung kann den Verweis aus dem Objekt nach sich ziehen, ohne
Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
5. Haftung des des Vermieters
Der Vermieter haftet für eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Eine Haftung für Störungen in der Wasser-, Strom und Wärmeversorgung wird jedoch ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt weiter bei Straßen- und Bauarbeiten sowie höherer Gewalt (Krieg, Streik,
Naturkatastrophen…).
6. Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung
möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurch-
führbaren Bestimmung verfolgt haben.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das Amtsgericht in Ribnitz-Damgarten.